Die Versicherungsvertriebsrichtlinie hat 2019 einige Neuerungen für die Versicherungsbranche gebracht - so auch die nachweisliche jährliche Verpflichtung zur einschlägigen Aus- und Weiterbildung für Versicherungsvermittler. Von dieser sind auch Autohäuser und Fahrzeughändler, welche Versicherungen oder Garantieverlängerungen vermitteln, im Ausmaß von 15 Stunden bzw. bei Versicherungsvermittlung in Nebentätigkeit 5 Stunden jährlich betroffen.
Das Landesgremium des Fahrzeughandels bietet ergänzend zum Onlinekurs-Angebot, welches auf unserer Homepage verfügbar ist, auch wieder Seminare in Zusammenarbeit mit der GARANTA Versicherung an. Dieses Seminar vermittelt Wissen, welches speziell für die KFZ-Branche interessant ist im Ausmaß von 5 Stunden und ist als Weiterbildungsnachweis anerkannt. Sie erhalten am Ende der Veranstaltung eine Teilnahmebestätigung.
Inhalte:
Angewandtes Versicherungsrecht in Beispielen
Anhang von konkreten Beispielen aus aktuellen Presseartikeln über neue Gerichtsurteile werden Inhalte der KFZ-Haftpflichtversicherung, KFZ-Kaskoversicherungen sowie Schadenersatzrecht und Versicherungsrecht erarbeitet.