Sie wollen Ihre selbst gehäkelten Püppchen verkaufen oder mit selbst gebastelten Holzautos ins Spielzeuggeschäft einsteigen? Mit diesen und ähnlichen Zielen sind Sie bei uns richtig! Auch wenn Sie Spielzeug nur in geringer Stückzahl produzieren, müssen Sie alle rechtlichen Vorgaben einhalten. Oder sind Sie selbst kein Hersteller/keine Herstellerin, wollen aber mit Spielzeug handeln? Auch dann gelten für Sie besondere Pflichten.
Im Online-Kurs der AGES wird Ihnen Grundwissen zum Europäischen Spielzeugrecht vermittelt. Wir widmen uns insbesondere den in der Spielzeugverordnung festgelegten Pflichten von Spielzeughersteller:innen und jenen von Spielzeughändler:innen. Die Veranstaltung dient als Wegweiser durch den Paragrafendschungel. Die diversen Leitlinien der Europäischen Kommission sind ebenso Thema der Veranstaltung wie die harmonisierten Spielzeugnormen. Auch die Problematik der so genannten Grauzonenprodukte wird beleuchtet. Natürlich steht auch die korrekte Kennzeichnung von Spielzeug am Programm.
Inhalt
· Rechtliche Grundlagen, insbesondere Spielzeugverordnung 2011
· Pflichten des Herstellers/der Herstellerin + Hilfestellung zur praktischen Umsetzung
· Pflichten des Händlers/der Händlerin + Hilfestellung zur praktischen Umsetzung
· Grauzonenproblematik bzw. Einstufungsfragen (Spielzeug oder „kein-Spielzeug“; Alterseinstufung)
· Leitlinien der Europäischen Kommission zur Umsetzung der Spielzeug-Richtlinie
· Harmonisierte Normenserie EN 71 „Sicherheit von Spielzeug“
Zielgruppe
Klein- und Kleinsthersteller:innen von Spielzeug (Häkel-Püppchen, Holzspielzeug, Schnullerketten mit Spielelementen, etc.); Spielzeughändler und -händlerinnen
Das Webinar wird ONLINE über MS-Teams stattfinden. Nach Anmeldung bekommen Sie einige Tage vor der Veranstaltung den Einwahllink per Mail zugesandt!