Auf Bundesebene wird an einer Vergaberechtsnovelle gearbeitet, mit 1.1.2024 ist mit neuen EU-Schwellenwerten zu rechnen. Seit Oktober 2018 sind öffentliche Auftraggeber verpflichtet, Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich elektronisch abzuwickeln. Das heißt, für Bauaufträge ab einem Auftragsvolumen von 5.382.000 EUR (exkl. USt.), für Liefer- und Dienstleistungsaufträge ab einem geschätzten Auftragswert von 215.000 EUR (exkl. USt.). Für Auftragsvergaben im Unterschwellenbereich (das heißt unterhalb dieser Wertgrenzen) besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur elektronischen Vergabe.
Wir wollen Ihnen in unserer Veranstaltung Einblicke in die Vergabeplattform des Auftragnehmerkatasters Österreich – kurz ANKÖ geben und die Liste geeigneter Unternehmen in Erinnerung rufen. Weiters freuen wir uns, dass wir von der renommierten Vergaberechtskanzlei Schramm Öhler Rechtsanwälte GmbH Matthias Öhler gewinnen konnten. Weiters stellen wir Ihnen noch die Bau-Vergabe Förderberatungen unserer Sparte Gewerbe und Handwerk vorstellen.
Einlass ab 13:00 Uhr möglich
Beginn der Veranstaltung um 13:30 Uhr
Programm:
- Begrüßung durch WKNÖ, Abteilung Wirtschaftspolitik
- 13:40-14:30 Uhr: Praxis der öffentlichen Auftragsvergabe - aktuelle Tipps und Trends – Dr. Matthias Öhler, Schramm Öhler Rechtsanwälte GmbH
- 14:30-15:20 Uhr: Einblicke in die Elektronische Auftragsvergabe - Emir Prcić, MBA, ANKÖ
- 15:20-15:50 Uhr: Vorstellung der Bau Vergabe Förderungen der Sparte Gewerbe und Handwerk der WKNÖ - JIREK. Managementconsulting GmbH
Ausklang der Veranstaltung und kleiner Imbiss
Wir freuen uns auf Ihr Kommen!