TAGESORDNUNG
- Eröffnung und Begrüßung
- Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Grundumlage 2022 – Beschlussfassung gem. § 123 Abs. 3 WKG **
- Allfälliges
Es gilt die 3-G-Regel: Zutritt nur für getestete, genesene oder geimpfte Personen!
Die Organisatoren werden alle zum Zeitpunkt der Veranstaltung rechtlich verordneten und für die Gesundheit notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zur Gänze umsetzen.
**Die Grundumlagen sind von den Fachgruppentagungen der einzelnen Bundesländer für jedes Kalenderjahr neu zu beschließen. Die Bemessungsgrundlagen und Beträge bleiben in Niederösterreich unverändert zu 2021 (https://www.wko.at/service/noe/WKNOE_Kammerbeitraege.html)
Im Zuge dieser Veranstaltung können am Veranstaltungsort durch die oder im Auftrag der Wirtschaftskammer NÖ (WKNÖ) oder einer ihrer Körperschaften Fotografien und/oder Filme erstellt werden, die zu Zwecken der Dokumentation der Veranstaltung für die Presse-Berichterstattung verwendet und in verschiedensten (Sozialen) Medien, Publikationen und auf Webseiten der WKO veröffentlicht werden.
veröffentlicht am 25.8.2021